E-Mail-Disclaimer – Notwendiges Übel oder unnützer Anhang?

 

1. Haftungsausschluss in Disclaimern?

Den meisten Geschäfts-E-Mails ist heutzutage ein Disclaimer angehängt, dem primär die Funktion eines Haftungsausschluss für versehentlich an falsche Adressen versandte E-Mails zukommen soll.

Ob ein solcher Disclaimer den Absender von seiner allfälligen Haftung für den unbeabsichtigten Versand der E-Mail an eine falsche Adresse befreit, ist umstritten, weil der Haftungsausschluss einseitig bekannt gegeben wird. Trotzdem sind solche Disclaimer absolut üblich und empfehlenswert, weil sie den unbeabsichtigen Empfänger der E-Mail zumindest darauf aufmerksam machen, dass die nicht für ihn bestimmte E-Mail nicht verwendet werden darf und zu löschen ist.

2. Zwingende Angaben auf Briefen, E-Mails, Rechnungen und Bestellscheinen?

In vielen Ländern sind aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen Zusatzangaben auf Briefen, E Mails oder Bestellscheinen zwingend, z.B. die Angabe der Rechtsform des Unternehmens, des Geschäftsführers, der unbeschränkt haftenden Gesellschafter, des Registergerichts oder der Firmennummer. Es besteht in diesem Zusammenhang eine EU-Richtlinie, die die EU Mitgliedstaaten verpflichtet, Vorschriften für Mindestanforderungen an die notwendigen Angaben z.B. auf Briefen oder Bestellscheinen zu erlassen.

Solche allgemeinen Vorschriften gibt es in der Schweiz nicht, solange keine falschen, unlauteren oder täuschenden Angaben etwa über den Absender oder die Rechtsform des Unternehmens gemacht werden. Zwar hätte der Bundesrat gestützt auf Art. 936a Abs. 3 OR die Kompetenz, in der Handelsregisterverordnung vorzusehen, dass nebst der Firma auch die Identifikationsnummer der Gesellschaft auf Briefen, Bestellscheinen und Rechnungen anzugeben ist. Von dieser Kompetenz hat der Bundesrat bislang jedoch keinen Gebrauch gemacht bzw. sind entsprechende Vorschläge nach dem Vernehmlassungsverfahren wieder fallengelassen worden. Es genügt daher in der Schweiz, wenn die Firma korrekt angegeben wird; Zusatzangaben wie etwa die Identifikationsnummer der Gesellschaft oder der Registerort werden derzeit nicht verlangt.

Lenz Caemmerer

Dr. Gert Thoenen und Dr. Cristina von Holzen