AGUR12 - Initiative zur Reform des Urheberrechts

 

Am 8. August 2012 setzte Bundesrätin Simonetta Sommaruga die „Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (2012)“, kurz „AGUR12“, ein.

Die AGUR12 setzt sich aus sechs Vertretern der Kulturschaffenden, drei Produzentenvertretern, drei Nutzervertretern, drei Konsumentenvertretern und drei Vertretern der Verwaltung zusammen. Nicht vertreten sind die Internet Service Provider. Die Leitung der „AGUR12“obliegt dem Direktor des Eidgenössischen. Instituts für Geistiges Eigentum (IGE), Roland Grossenbacher.

Anders als es ihr Name auf den ersten Blick vermuten lässt, hat sich die AGUR12 nicht nur mit der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, sondern darüber hinaus auch mit Fragen der Urheberrechtsschranken, der Rechtsdurchsetzung und zahlreichen weiteren Einzelaspekten befasst. Ein detaillierter Überblick über die bisherigen Diskussionen und Beschlüsse findet sich auf der Homepage des IGE.

Vorliegend werden die Beschlüsse zur Rechtsdurchsetzung beleuchtet, welche die Tätigkeit einer Anwaltskanzlei besonders betreffen. Dies bedeutet aber keineswegs, dass wir uns nicht auch für die übrigen Fragestellungen interessieren.

Die AGUR12 hat u.a. Einigkeit in folgenden Punkten betreffend Rechtsdurchsetzung erzielt:

- Zustellung von Warnhinweisen an Nutzer von peer-to-peer-Netzwerken, die in „schwerwiegender Weise“ Urheberrechte verletzen oder Wiederholungstäter sind.

- Verpflichtung von sich in der Schweiz befindlichen Hosting Providern, auf Anzeige hin urheberrechtsverletzende Inhalte zu entfernen (eine Einigung bezüglich konkreter Massnahmen zur Verhinderung von Re-Uploads konnte nicht erzielt werden).

- Verpflichtung von in der Schweiz domizilierten Access Providern, in „schwerwiegenden Fällen“ auf Anzeige oder auf behördliche Anweisung hin (z.B. auf Anweisung der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität oder einer entsprechenden neu geschaffenen Stelle), den Zugang zu „offensichtlich illegalen Quellen“ zu sperren.

- Regelung des Providerschutzes im Gegenzug.

Ob diese Beschlüsse schlussendlich in Gesetzesnormen gegossen werden, bleibt abzuwarten. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass das IGE über den Sommer einen Entwurf des Schlussberichts verfassen wird. Dieser soll zwischen August und November 2013 bereinigt werden, bevor am 28. November 2013 die Schlussabstimmung erfolgt.

Carlo Scollo Lavizzari, LL.M.