Achtung! Microsoft passt seine Standardvertragsklauseln nach Vorgaben des LfDI an!

Der LfdI hat in seinem Podcast "Datenfreiheit!" darauf aufmerksam gemacht, das Microsoft gerade dabei ist, die Vorgaben des LfDI in Form einer Ergänzung der Standardvertragsklauseln umzusetzen.

Der Podcast kann hier angehört werden:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/dsgvowirkt-microsoft-passt-sich-dem-europaeischen-datenschutzrecht-an/

Dabei arbeitet Microsoft eng mit dem LfDI zusammen. Ergebnis dieser Beratungssituation ist eine Anpassung entsprechend der Orientierungshilfe des LfDI aus September 2020.

Die Orientierungshilfe findet sich hier:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/orientierungshilfe-des-lfdi-bw-was-jetzt-in-sachen-internationaler-datentransfer/

Microsoft ist dabei zur positiven Überraschung der Aufsichtsbehörden bereit, weitreichend den Anforderungen der Rechtsprechung des EuGH an die Übermittlung von Informationen mit Personenbezug gerecht zu werden.

Der Beratungsprozess durch den LfDI ist noch nicht abgeschlossen, aber dies ist für alle Unternehmen eine positive Nachricht, welche Microsoft Produkte nutzen und die weitere Nutzung in ihre Überlegungen mit einbeziehen.

 

Tätigkeitsfelder von Cornelius Weiß

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