Geplantes Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG)

 

Der Bundesrat hat Ende Juni 2014 die Vernehmlassung zum neuen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) eröffnet.

Das FIDLEG soll die getreue, sorgfältige und transparente Erbringung von Finanzdienstleistungen regeln. Dabei orientiert sich das FIDLEG in materieller Hinsicht an der EU-Regulierung MiFID (Markets in Financial Instruments Directive). Treue-, Sorgfalts- und Informationspflichten der Finanzdienstleister gegenüber Kunden werden vereinheitlicht und konkretisiert. Dokumentations- und Rechenschaftspflichten sowie organisatorische Massnahmen sollen dazu dienen, Interessenkonflikte einerseits und mangelhafte Beratung bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen andererseits soweit als möglich zu verhindern.

Im FIDLEG werden weiter Prospektregeln für Effekten, welche öffentlich zum Kauf oder zur Zeichnung angeboten werden, geregelt. Für KMUs sind Erleichterungen von der Prospektpflicht vorgesehen. Ferner soll ein Basis-Informationsblatt für Finanzinstrumente erstellt werden, wenn solche Privatkunden angeboten werden. Dieses Basis-Informationsblatt soll die wesentlichen Angaben des Finanzprodukts enthalten, damit der Anleger eine fundierte Anlageentscheidung treffen und dabei die unterschiedlichen Finanzprodukte miteinander vergleichen kann.

Schliesslich soll die Institution der Ombudsstelle im FIDLEG gestärkt und für alle Finanzdienstleistungen eingeführt werden. Der Ombudsstelle soll aber keine Entscheidungskompetenz zukommen, damit sie in ihrem Spielraum als Vermittlerin nicht eingeschränkt wird. Im Gesetzesentwurf werden allerdings für die erleichterte Durchsetzung von Ansprüchen alternativ eine Schiedsgerichtslösung oder eine neue Form von Prozessfinanzierung vorgeschlagen. Auch sind Gruppenvergleichsverfahren zur einvernehmlichen Beilegung bei einer grossen Anzahl von Anspruchsberechtigten vorgesehen.

Die ersten Reaktionen zum FIDLEG sind ausgesprochen kritisch. Der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter liess in einer Medienmitteilung verlauten, mit dem FIDLEG würde ein bürokratisches Monstrum in die Welt gesetzt. Und die Schweizerische Bankiervereinigung warnt vor einer Überregulierung der Bankenlandschaft. Um den ausländischen Marktzugang für Schweizer Banken zu gewährleisten, seien Institute zwar bereit, internationale Regeln zu übernehmen, jedoch wehre man sich gegen alles, was darüber hinaus gehe. Dies im Sinne „Ja zur Äquivalenz, nein zu einem Swiss Finish“. Grosse Kritik findet die Vernehmlassungsvorlage auch in den Passagen, in welchen es um Rechtsdurchsetzung geht. Dies betrifft namentlich die vorgesehene Beweislastumkehr, die Prozesskostenfinanzierung und die Verbandsklagen.

Das Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) soll die Aufsicht über die einfachen Vermögensverwalter, die qualifizierten Vermögensverwalter, die Fondsleitung, die Wertpapierhäuser (vormalige Effektenhändler) und die Banken regeln. Dabei sieht das FINIG eine Bewilligungskaskade vor. Die höhere Form der Bewilligung umfasst neu auch die darunter liegende Bewilligungsform. Für die Aufsicht über die einfachen Vermögensverwalter werden zudem zwei Varianten zur Diskussion gestellt, die Aufsicht durch die FINMA oder durch eine von der FINMA beaufsichtigte Aufsichtsorganisation. Für bestehende Vermögensverwalter ist im Sinne einer Besitzstandswahrung eine Grandfathering-Klausel vorgesehen, wenn sie über genügend Erfahrung verfügen und sich auf die Weiterbetreuung der bisherigen Kunden beschränken.

Die Vernehmlassungsvorlage zum FINIG enthält sodann in Artikel 11 eine Regelung mit dem Titel „Steuerkonformität“, wonach das Finanzinstitut bei Annahme von Vermögenswerten prüft, ob ein erhöhtes Risiko besteht, dass diese in Verletzung der Steuerpflicht unversteuert sind oder nicht versteuert werden. Diese Regelung wird ebenfalls stark kritisiert. Die Bankiervereinigung lässt verlauten, dieser Artikel habe in einem Finanzinstitutsgesetz nichts verloren und es müsse vermieden werden, die „Weissgeldstrategie“ durch die Hintertüre einzuführen.

Die Gesetzesvorlagen werden voraussichtlich nächstes Jahr im Schweizer Parlament beraten werden. Angesichts der heftigen Kritik ist davon auszugehen, dass noch einige Anpassungen an den Vernehmlassungsvorlagen erfolgen werden.

Dr. Beat Eisner