Bestrebungen zur Reform des Urheberrechts - ein (weiterer) Zwischenbericht

 

Nachdem die „Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (2012)“, kurz „AGUR12“ am 6. Dezember 2013 ihren Schlussbericht veröffentlicht hatte, folgte am 23. Januar 2014 der Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zum „Roundtable zum Urheberrecht im Internet“.

Der Schlussbericht der AGUR12 enthält eine relativ lange Liste von Massnahmen „zur besseren Durchsetzung von Urheberrechten“ (Kapitel 9.3.). Vorweg hält der Bericht fest, dass der Download zum Eigengebrauch auch aus offensichtlich illegaler Quelle zulässig bleiben soll. Die vorgeschlagenen Massnahmen reichen von der Entfernung urheberechtsverletzender Inhalte (take down) über die Verhinderung des erneuten Hochladens (stay down) und Zugangssperren durch Access Provider bis zur Verbreitung aufklärender Hinweise an Nutzer von P2P-Netzwerken. Sodann regt der Bericht eine Haftungsbefreiung für Provider an, die sich an ihre Pflichten halten. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind - ganz im Sinne eines Konsenspapiers - teilweise vage formuliert. Z.B. soll das erneute Hochladen von illegalen Inhalten mit einem Gesetz „im Rahmen des Zumutbaren“ verhindert oder „der Zugang zu Webportalen mit offensichtlich illegalen Quellen“ „in schwerwiegenden Fällen“ gesperrt werden.

Der Roundtable des SECO war ins Leben gerufen worden, da Rechteinhaber es nach dem „Logistep-Urteil“ des Bundesgerichts für unmöglich hielten, gegen illegale P2P-Nutzungen vorzugehen. Das Problem lag darin, dass zur Verfolgung der Teilnehmer, die (auch) urheberrechtlich geschützte Werke hochluden, bei den Access Providern deren IP-Adressen erfragt werden müssen. Dies wurde vom Bundesgericht als persönlichkeitsverletzend taxiert. Der Roundtable diskutierte verschiedene mögliche Gesetzesanpassungen und beschloss die Lancierung eines Musterprozesses. Der Bericht schliesst mit der Feststellung, dass der Schlussbericht der AGUR12 zahlreiche erörterte Probleme ebenfalls aufgreife. Die Fortsetzung der Diskussion wurde einstweilen vertagt.

Interessant zu wissen wäre freilich, ob und gegebenenfalls wie diese Berichte im politischen Prozess ihren Niederschlag finden. Dies nahm auch Ständerat Felix Gutzwiller wunder und er reichte am 20. März 2014 eine Interpellation ein. Damit fragt er den Bundesrat u.a., wie er die Empfehlungen der AGUR12 inhaltlich beurteile und welcher Terminplan bei einer allfälligen Umsetzung vorgesehen sei.

Schliesslich scheint in diesem Zusammenhang das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27. März 2014 i.S. UPC Telekabel gegen Constantin Film u.a. erwähnenswert. Darin kommt der EuGH zum Schluss, dass es nicht grundrechtswidrig sei, wenn ein Gericht eines Mitgliedlands einem Internet Provider vorschreibt, den Zugang zu Internetseiten zu blockieren, die urheberechtlich geschützte Inhalte zur Verfügung stellen.

Wir sind gespannt, wie der Bundesrat in Sachen Urheberrecht weiter verfahren möchte und werden Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

André Myburgh und Dr. Damian Schai