Sieben Punkte, die Sie beim handschriftlichen Testament beachten müssen/sollten:

 

1. Schreiben Sie das gesamte Testament von Hand und unterschreiben Sie es am Ende des Textes

Ein nicht handschriftliches Testament kann wegen Formmangels ungültig erklärt werden.

2. Überschreiben Sie das Testament mit "Testament", "letzter Wille" oder dergleichen

Damit wird klar, dass es sich nicht um einen Entwurf handelt.

3. Datieren Sie das Testament

Dies und die Ortsangabe sind zwar grundsätzlich von Gesetzes wegen nicht (mehr) erforderlich; falls das Datum aber für die Reihenfolge mehrerer Testamente oder für die Beurteilung der Verfügungsfähigkeit von Bedeutung ist, kann das Fehlen zur Anfechtbarkeit des Testaments führen.

4. Widerrufen Sie im neuen Testament explizit alle früheren Testamente

Damit vermeiden Sie die Frage, ob das neue Testament ein früheres Testament ersetzt oder nur ergänzt.

5. Vernichten Sie frühere Testamente

Damit müssen diese zum einen (und zum Missfallen nun nicht mehr berücksichtigter Personen) nicht mehr eröffnet werden und zum anderen ist bei der Vernichtung des neuen Testaments auch klar, dass die früheren Testamente nicht mehr gültig sind.

6. Eingesetzte Erben oder Vermächtnisnehmer können vorversterben

Halten Sie daher fest, wer im Falle deren Wegfalls die Erbquote / das Vermächtnis erhalten soll; sonst erhalten dies allenfalls die nicht erwünschten gesetzlichen Erben.

7. Hinterlegen Sie das Testament beim zuständigen Amt

Dann gelangt es im Todesfall mit Sicherheit zur Eröffnung und kann auch von übergangenen Personen nicht vernichtet werden.

Dr. Martin Lenz