Am 26. September 2025 wurde das Gesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation wirtschaftlich Berechtigter (TJPG) verabschiedet.
Zentrales Ziel des TJPG ist, dass Schweizer Behörden in Zukunft die wirtschaftlich Berechtigten einer juristischen Person schnell und einfach identifizieren können. Das Transparenzregister definiert neue Pflichten für juristische Personen in der Schweiz. Die Inkraftsetzung ist für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehen.
Welche juristischen Personen sind betroffen?
Im Fokus stehen alle juristischen Personen schweizerischen Rechts (mit Ausnahme von Vereinen und Stiftungen), ebenso juristische Personen ausländischen Rechts, sofern sie eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung in der Schweiz haben, ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz erfolgt oder sie Eigentümer eines Grundstücks in der Schweiz sind. Ebenfalls betroffen sind Strukturen mit Trust Elementen sowie Family Offices. Nicht betroffen sind börsenkotierte Unternehmen.
Welche Personen gelten als wirtschaftlich berechtigt?
Die Gesellschaften müssen die an ihr wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren und melden. Als wirtschaftlich berechtigte Person gilt jede natürliche Person, welche allein oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten mit mind. 25% des Kapitals oder der Stimmen an der Gesellschaft beteiligt ist oder diese auf andere Weise kontrolliert.
Welche Pflichten haben die betroffenen juristischen Personen?
Gemäss TJPG müssen juristische Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und die Informationen mit angemessener Sorgfalt überprüfen und dokumentieren. Die Informationen sind dem Transparenzregister zu melden, welches vom Bundesamt für Justiz geführt wird.
Wer hat Zugriff auf das Register?
Das Transparenzregister ist nicht öffentlich zugänglich. Der Zugang ist auf die im TJPG genannten Behörden sowie Finanzintermediäre und Berater, die künftig unter das GWG fallen, beschränkt.
Beitrag von Dr. Beat Eisner