Life Sciences und Gesundheit:
Gesundheit ist ein Thema, das uns alle betrifft. Unser juristisches...
Life Sciences und Gesundheit:
Gesundheit ist ein Thema, das uns alle betrifft. Unser juristisches Beratungsangebot richtet sich an Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrichtungen, ebenso wie an niedergelassene Ärzte und Arztpraxen, Heilpraktiker, Apotheken und Unternehmen der Pharma- und Medizintechnikbranche, sowie an die Wellness- und Fitnessindustrie.
Unser Leitmotto lautet: Vernetztes Arbeiten zur optimalen Rechtsbearbeitung. Als Dienstleister im Gesundheitssektor beraten wir u. a. auf den Gebieten ärztliches Berufsrecht, Arzthaftungsrecht, Heilmittelwerberecht, Praxisgründung/Praxisverkauf, Versicherungsrecht, Vertragsarztrecht, Lizenz-, Vertriebs- und Markenrecht für Medizinprodukte.
Unsere Experten begleiten bei Transaktionen (Kauf oder Verkauf von Praxen oder Beteiligungen) und der rechtlichen Betreuung von Kooperationen und anderen strategischen Unternehmensentscheidungen. Die Organisation einer Arztpraxis wirft neben dem Medizinrecht stets auch Fragen des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts und ggf. des Erb- und Familienrechts auf. Zunehmend werden auch verwaltungsrechtliche Themen bei der Zusammenarbeit mit Gemeinden und Förderstellen für Praxisneu- und -umgründungen relevant. Krankenhäuser begleiten wir bei Fragen der Organisation, der Verhandlung mit Krankenkassen, der Krankenhausplanung und Finanzierung. Kooperationen von Krankenhäusern mit anderen Leistungserbringern sowie die Erstellung von Honorararztverträgen und Belegarztmodellen sind weitere Bereiche, die zu unserem Beratungsspektrum gehören.
Wir haben das passgenaue Team für Ihr Problem und stehen als „Hausanwalt“ begleitend an Ihrer Seite.