Arbeitsrecht:
Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse, insbesondere zwischen den Nachbarstaaten Deutschland und in der Schweiz, sind von grosser Bedeutung, können aber komplexe rechtliche Fragen aufwerfen. Unser Cross-Border Desk vereint tiefgehende Expertise im deutschen und schweizerischen Arbeitsrecht, um Ihnen bei grenzüberschreitenden Personalfragen rechtssichere, praxisorientierte Lösungen zu bieten.
Wir beraten Sie insbesondere bei:
- Gestaltung, Prüfung und Anpassung von Arbeitsverträgen mit Bezug zu Deutschland und/oder zur Schweiz (inkl. Homeoffice-/Remote-Arbeit);
- Entsendung von Mitarbeitenden über die Grenze und Umsetzung der arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen;
- Beratung zu Kündigungsschutz, Abmahnungen und Trennungsprozessen in beiden Rechtssystemen;
- Compliance bei Lohn- und Arbeitszeitregelungen sowie bei Mindeststandards und Meldepflichten;
- Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor deutschen und schweizerischen Gerichten;
- Beratung bei internen Untersuchungen und arbeitsrechtlichen Konflikten mit grenzüberschreitender Dimension.
Ob deutsche Unternehmen mit Niederlassung oder Mitarbeitenden in der Schweiz oder umgekehrt – wir begleiten Sie mit persönlicher Beratung, klarer Kommunikation und länderspezifischem Know-how. Setzen Sie auf unsere grenzüberschreitende Kompetenz im Arbeitsrecht – für rechtssichere Beschäftigungsverhältnisse mit Bürgern aus beiden Staaten und diesseits und jenseits der Grenze.
Bank- und Kapitalmarktrecht:
Unsere Kanzlei in Karlsruhe und Basel bietet Ihnen umfassende grenzüberschreitende Beratung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Unser Cross-Border Desk unterstützt Banken, Unternehmen, Investoren und Privatpersonen bei allen Fragen rund um Finanzierungsverträge, Kapitalanlagen, Wertpapiertransaktionen, Prospekthaftung und regulatorische Anforderungen – insbesondere bei komplexen Fällen mit Bezug zu Deutschland und in der Schweiz.
Wir beraten Sie insbesondere bei:
- Beratung und Gestaltung grenzüberschreitender Bank- und Kreditverträge;
- Strukturierung und Umsetzung internationaler Finanzierungen, einschließlich Unternehmens-, Projekt- und Fremdwährungsfinanzierungen;
- Beratung zu Kreditsicherheiten und Immobilienfinanzierungen sowie grenzüberschreitender Sicherheitenverwertung;
- Unterstützung im internationalen Zahlungsverkehr;
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen und Wertpapieren, inklusive fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung;
- Einhaltung regulatorischer Vorgaben und ordnungsgemäßer Abwicklung von Transaktionen;
- Beratung von Banken bei Freistellungserklärungen in Deutschland;
- Unterstützung bei Kündigung, Widerruf und Rückabwicklung von Darlehens- und Anlageverträgen;
- Beratung zur Haftungsvermeidung und Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben;
Dank unserer grenzüberschreitenden Struktur und engen Zusammenarbeit zwischen unseren Standorten bieten wir Ihnen eine koordinierte, rechtssichere Beratung und passgenaue Lösungen aus einer Hand heraus – von der Vertragsgestaltung bis zur Vertretung vor Behörden und Gerichten in Deutschland und in der Schweiz. Setzen Sie auf unsere Expertise für die effiziente und sichere Umsetzung Ihrer internationalen Finanz- und Kapitalmarktvorhaben.
Daten- und IT-Recht:
Digitale Geschäftsmodelle machen nicht an Landesgrenzen Halt – Datenschutz und IT-Recht auch nicht. Unser Cross-Border Desk berät Sie standortübergreifend und praxisnah zu sämtlichen Fragen im Bereich des Daten- und IT-Rechts in Deutschland und in der Schweiz – mit einem besonderen Fokus auf die sich dynamisch entwickelnde europäische Regulatorik.
Wir bieten Ihnen dabei insbesondere:
- Beratung bei der rechtskonformen Datenverarbeitung nach DSGVO und Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG);
- Beratung zu grenzüberschreitendem Datentransfer und internationalen Datenschutzanforderungen;
- Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen (z. B. Softwarelizenz-, SaaS-, Cloud- und Hostingverträge);
- Unterstützung bei der Gestaltung datenschutzkonformer Websites, Apps und digitaler Dienste;
- Compliance-Beratung im Zusammenhang mit dem EU AI Act (KI-Verordnung) – z. B. zur Risikoeinstufung, Dokumentationspflichten und CE-Kennzeichnung;
- Beratung zur Umsetzung weiterer EU-Digitalgesetze, wie dem Digital Services Act (DSA), Digital Markets Act (DMA) und dem Data Act;
- Strategien zur Risikominimierung bei Datenschutzverletzungen und IT-Sicherheitsvorfällen;
- Vertretung in behördlichen Verfahren;
- Beratung zur IT-Compliance und Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM).
Mit unserem grenzüberschreitenden Ansatz bieten wir Ihnen einheitliche, effiziente Lösungen für datenschutz- und IT-rechtliche Herausforderungen in beiden Rechtsordnungen. Unsere Stärke: kurze Reaktionszeiten, persönliche Beratung und fundierte Expertise aus einer Hand heraus – für Ihre digitale Rechtssicherheit in Deutschland, der Schweiz und darüber hinaus.
Erbrecht und Unternehmensnachfolge:
Internationale Vermögensstrukturen und familiäre Verbindungen über Landesgrenzen hinweg stellen besondere Anforderungen an die erbrechtliche Gestaltung und Abwicklung. Unser Cross-Border Desk bietet standortübergreifende Beratung im deutschen und schweizerischen Erbrecht – insbesondere auch mit Fokus auf komplexe Nachfolgelösungen und unter Einbeziehung steuerlicher sowie gesellschaftsrechtlicher Aspekte.
Wir beraten Sie insbesondere bei der:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen zur Absicherung und Erhaltung von Familienvermögen über Generationen hinweg;
- Koordination von Nachlässen mit Vermögenswerten in beiden Staaten unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Erbrechtsnormen (z. B. EuErbVO);
- Strukturierung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen für Familienunternehmen mit grenzüberschreitender Präsenz;
- Prüfung und Geltendmachung von Pflichtteils- und Ausgleichsansprüchen in komplexen Erbkonstellationen;
- Vertretung in grenzüberschreitenden erbrechtlichen Auseinandersetzungen und gerichtlichen Verfahren;
- Beratung zur erbschaftsteuerlichen Optimierung in Deutschland und in der Schweiz.
Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Planung und der effizienten Umsetzung Ihrer Nachfolge – über Ländergrenzen hinweg, koordiniert aus einer Hand heraus und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen familiären und wirtschaftlichen Situation.
Familienrecht:
Ehe- und familienrechtliche Angelegenheiten mit Bezug zu Deutschland und in der Schweiz erfordern besondere Fachkenntnis und Erfahrung. Unser Cross-Border Desk vereint fundiertes Fachwissen im deutschen und schweizerischen Familienrecht und bietet Ihnen bei grenzüberschreitenden Fragestellungen adäquate, rechtlich qualifizierte Lösungen.
Wir beraten Sie insbesondere bei:
- Beratung und Vertretung in Scheidungs- und Trennungsverfahren mit grenzüberschreitendem Bezug;
- Erstellung und Prüfung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter Berücksichtigung beider Rechtsordnungen;
- Vermögensauseinandersetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien und Unternehmensbeteiligungen in beiden Ländern;
- Berechnung, Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen nach deutschem und schweizerischem Recht;
- Regelung von Sorgerechts- und Umgangsfragen bei Wohnsitz oder Aufenthalten in beiden Ländern;
- Anerkennung und Vollstreckung familienrechtlicher Entscheidungen zwischen Deutschland und der Schweiz;
- Steuerlicher Optimierung familienrechtlicher Lösungen in Abstimmung mit Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern
- Unterstützung bei internationalen Kindschafts- und Abstammungsangelegenheiten.
Ob Trennung, Vermögensabsicherung, Unterhalt oder Sorgerecht: Wir begleiten Sie persönlich und effizient, um Ihre familienrechtlichen Anliegen in Deutschland und der Schweiz lösungsorientiert umzusetzen – einvernehmlich oder, falls erforderlich, im strittigen Verfahren vor Gericht.
French Desk:
Unser French Desk ist auf grenzüberschreitende rechtliche Fragestellungen mit Bezug zu Frankreich spezialisiert. Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, die in Frankreich tätig sind oder rechtliche Berührungspunkte zu Frankreich haben – sei es im Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, bei Vertragsgestaltungen oder bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
Typische Themen im Rahmen unseres French Desk:
- Arbeitsverhältnisse mit französischem Bezug (z. B. Entsendungen nach Frankreich, Arbeitsverträge nach französischem Recht für örtliche Mitarbeiter, Grenzgängerangelegenheiten);
- Verträge zwischen französischen und schweizerischen oder deutschen Geschäftspartnern;
- Gesellschaftsrecht und Compliance;
- Forderungsmanagement und Vollstreckung über Landesgrenzen hinweg;
- Beratung für Privatpersonen mit Vermögens- oder Erbangelegenheiten in Frankreich.
Setzen Sie auf unsere Expertise und unsere Vernetzung in Frankreich, um Ihre grenzüberschreitenden Vorhaben rechtssicher und effizient umzusetzen – mit persönlicher Beratung und klarem Blick für die französischen Besonderheiten.
Geistiges Eigentum:
Ideen, Marken und kreative Werke verdienen starken Schutz – besonders über Grenzen hinweg. Unser Cross-Border Desk verbindet fundiertes Know-how im deutschen und schweizerischen Recht, um Ihr geistiges Eigentum wirkungsvoll zu sichern und durchzusetzen.
Wir bieten Ihnen insbesondere:
- Beratung und Anmeldung von Marken in Deutschland, in der Schweiz und international (EU-Marken, IR-Marken);
- strategische Marken- und Portfolioplanung;
- Durchsetzung und Verteidigung von Marken- und Urheberrechten in Deutschland und in der Schweiz (Abmahnungen, Klagen, Verteidigungen);
- Beratung bei grenzüberschreitenden Online-Rechtsverletzungen;
- grenzüberschreitender Schutz kreativer Werke wie Software, Designs, Fotografien und Texte;
- grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung, nötigenfalls in Kooperation mit unserem europaweiten Netzwerk.
Wir zeichnen uns durch persönliche Beratung, direkte Wege und grenzüberschreitende Lösungen aus einer Hand aus – für den wirksamen Schutz Ihrer Marken, Werke und Innovationen. Setzen Sie auf kompetente Beratung im Bereich des Geistigen Eigentums, die Ihre Ideen absichert und Ihre Marktposition in Deutschland und in der Schweiz nachhaltig stärkt.
Gesellschaftsrecht:
Internationale Unternehmensstrukturen verlangen fundierte gesellschaftsrechtliche Beratung über Rechtsordnungen hinweg.
Wir begleiten deutsche und schweizerische Unternehmen in allen Phasen des unternehmerischen Lebenszyklus, insbesondere bei:
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und Statuten
- Strukturierungen und Sitzverlegungen im grenzüberschreitenden Kontext
- Errichtung von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen
- Joint Ventures und Kooperationsmodelle
- Gestaltung von Aktionärbindungsverträgen
- Kapitalmaßnahmen und Corporate Governance
- Geschäftsführungs- und Verwaltungsratsberatung inkl. D&O-Haftung
- Gesellschafterstreitigkeiten mit Auslandsbezug
- Notarielle Beratung und Registereintragungen
Unser Fokus: Rechtskonforme, praxisnahe und strategisch durchdachte Lösungen für international aufgestellte Unternehmen.
Gründungen:
Eine starke Geschäftsidee braucht eine solide rechtliche Basis. Wir begleiten Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens in Deutschland oder der Schweiz – mit fundierter Beratung, klaren Lösungen und einem Blick für das Machbare.
Unsere Leistungen im Überblick:
- grenzüberschreitende Beratung bei der Standortwahl
- Beratung zur optimalen Rechtsform
- Erstellung aller erforderlichen Gründungsunterlagen
- Koordination mit Behörden und Handelsregistern
- steuerliche Beratung
- für Schweizer Gesellschaften notarielle Beurkundung in unserer Kanzlei durch einen unserer Notare
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im deutschen und schweizerischen Gesellschaftsrecht und einem persönlichen Service, der Ihre unternehmerischen Ziele in den Mittelpunkt stellt.
Handelsrecht:
Grenzüberschreitender Handel zwischen Deutschland und in der Schweiz erfordert rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösungen. Unser Cross-Border-Desk berät Unternehmen in sämtlichen
Bereichen des grenzüberschreitenden Handelsrechts, insbesondere bei:
- Gestaltung und Prüfung von grenzüberschreitenden Kauf-, Liefer- und Rahmenverträgen
- Erstellung und Anpassung von AGB für den bilateralen Geschäftsverkehr
- Handelsvertreter-/Agentur- und Vertragshändlerverträgen
- Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht
- E-Commerce und Onlinevertrieb mit Bezug zu beiden Ländern
- Außenwirtschafts- und Zollrecht
- Anwendung und Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
- Forderungsdurchsetzung und grenzüberschreitender Vollstreckung
Unser Ziel: Effizienter Marktzugang, klare vertragliche Strukturen und rechtlich abgesicherte Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und in der Schweiz
Steuerrecht:
Internationale Verflechtungen stellen hohe Anforderungen an eine steuerlich optimale Gestaltung und rechtssichere Umsetzung. Unser Cross-Border Desk bietet Unternehmen und Privatpersonen mit Bezügen zu Deutschland und in der Schweiz fundierte, praxisnahe Steuerberatung für grenzüberschreitende Sachverhalte.
Wir beraten Sie insbesondere bei:
- Steueroptimierte Gestaltung von Holding- und Beteiligungsstrukturen
- Beratung bei grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen
- Tax Due Diligence bei internationalen Unternehmenskäufen
- Beratung bei Umstrukturierungen mit Auslandsbezug (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
- Steuerliche Beratung zu Entsendungen und grenzüberschreitender Mitarbeitermobilität
- Abstimmung mit Sozialversicherungsrecht und Doppelbesteuerungsabkommen
- Steuerliche Beratung bei Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien im Ausland
- Beratung zu Erbschaft-/Schenkungsteuer mit Auslandsbezug
- Optimierung internationaler Vermögensnachfolge
- Planung und Beratung bei der Erstattung der Quellensteuer/ Verrechnungssteuer
- Beratung von Ansiedlungen von Unternehmen und Privatpersonen
Ob grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen, internationale Mitarbeiterentsendungen oder die steuerliche Planung von Vermögen: Wir bieten Ihnen dabei persönliche Beratung, klare Empfehlungen und steuerlich optimierte Lösungen für Ihre grenzüberschreitenden Anliegen – effizient, vorausschauend und aus einer Hand heraus.
Umstrukturierungen und M&A:
Unternehmerische Veränderungen – ob Wachstum, Verkauf oder Neuausrichtung – verlangen nach rechtlicher Präzision und strategischem Weitblick. Unser Cross-Border Desk begleitet Sie bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen und Transaktionen mit tiefgreifender Expertise im deutschen und schweizerischen Wirtschaftsrecht.
Wir bieten Ihnen dabei insbesondere:
- Beratung und Strukturierung grenzüberschreitender Unternehmenskäufe und -verkäufe (Share Deal, Asset Deal);
- Rechtliche Beratung von Unternehmensumstrukturierungen, Fusionen und Spaltungen in Deutschland und in der Schweiz;
- Durchführung und Koordination von Legal Due Diligence in beiden Rechtsordnungen;
- Verhandlung und Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen, Aktionärsbindungsverträgen, Beteiligungsvereinbarungen und Joint Ventures;
- Strategische Vertragsgestaltung in Finanzierungsrunden, Wandeldarlehen und Gesellschaftervereinbarungen – insbesondere auch im Start-up-Umfeld;
- Abstimmung mit unsern internen (und externen) Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Behörden zur ganzheitlichen Transaktionsbegleitung;
- Integration und Post-Merger-Betreuung unter Berücksichtigung nationaler und internationaler rechtlicher Anforderungen;
- Prozessführung und Streitbeilegung im Nachgang einer Transaktion, insbesondere bei Kaufpreisanpassungsstreitigkeiten, Garantieverletzungen, Earn-Out-Konflikten und Gesellschafterstreitigkeiten.
Ob strategische Übernahme, familieninterne Nachfolge, Investoreneinstieg oder Reorganisation im Start-up – wir bieten Ihnen dabei persönliche Beratung, direkte Wege und passgenaue Lösungen aus einer Hand heraus. Setzen Sie auf unsere fundierte Beratung im Bereich Umstrukturierungen und M&A, um Veränderungen rechtssicher zu gestalten und Chancen konsequent zu nutzen – in Deutschland, in der Schweiz und darüber hinaus.
Vertriebsrecht:
Vertrieb kennt keine Grenzen – aber das Recht schon. Umso wichtiger ist es, grenzüberschreitende Vertriebsstrukturen rechtlich präzise zu gestalten und abzusichern. Unser Cross-Border Desk bündelt vertiefte Expertise im deutschen/europäischen und schweizerischen Vertriebsrecht und bietet passgenaue Lösungen für Ihre grenzüberschreitenden Geschäftsmodelle.
Wir unterstützen Unternehmen aus Deutschland und in der Schweiz insbesondere bei:
- der Gestaltung und Prüfung von Vertriebsverträgen (z. B. Handelsvertreter-, Vertragshändler- oder Franchiseverträge) unter Berücksichtigung beider Rechtssysteme;
- der rechtssicheren Implementierung von Vertriebsstrukturen über die Grenze hinweg;
- der Vermeidung und Beilegung von vertriebsrechtlichen Streitigkeiten (z. B. Ausgleichsansprüche, Kündigungen, Wettbewerbsverstöße);
- der Beratung zu wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorgaben im grenzüberschreitenden Vertrieb;
- der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen vor deutschen oder schweizerischen Gerichten;
- der Koordination länderübergreifender Vertragsverhandlungen oder Streitbeilegungen durch unser deutsch-schweizerisches Kanzleiteam oder in Zusammenarbeit mit unserem internationalen Netzwerk.
Ob Sie als deutsches Unternehmen den Markteintritt in die Schweiz planen oder als Schweizer Unternehmen Vertriebspartner in Deutschland suchen – wir bieten Ihnen dabei persönliche Beratung, klare Kommunikation und praxistaugliche Lösungen aus einer Hand heraus. Setzen Sie auf unsere grenzüberschreitende Fachkompetenz im Vertriebsrecht – für rechtssicheren Erfolg auf beiden Seiten der Grenze..
Zwangsvollstreckungsrecht:
Erfolg endet nicht mit einem Urteil, sondern mit der effektiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unser Cross-Border Desk unterstützt Sie bei der grenzüberschreitenden Realisierung von Forderungen in Deutschland und in der Schweiz – schnell, effizient und rechtssicher.
Wir bieten Ihnen dabei insbesondere:
- Betreibung und Zwangsvollstreckung von Forderungen in Deutschland und in der Schweiz;
- Einleitung und Begleitung gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsverfahren mit Auslandsbezug;
- Vertretung in Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung (Exequatur) ausländischer Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüche;
- grenzüberschreitende Pfändung und Verarrestierung von Vermögenswerten, Gehältern und Bankkonten;
- Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen mit internationalem Bezug – bei Bedarf in Kooperation mit unserem europaweiten Netzwerk;
- grenzüberschreitende Verteidigung gegen ungerechtfertigte Ansprüche und Vollstreckungsversuche.
Wir stellen sicher, dass Ihre Ansprüche auch über Ländergrenzen hinweg konsequent und effizient verfolgt und verteidigt werden – persönlich, engagiert und aus einer Hand heraus. Verlassen Sie sich auf eine durchsetzungsstarke Beratung, die Ihrem Recht grenzüberschreitend zum Erfolg verhilft.