
Ein Blick über die Grenze: Erbschaften in der Schweiz
Im „Tagesanzeiger“ vom 06. Februar 2025 findet sich ein interessanter Beitrag über eine Studie des bekannten Schweizer Ökonomen Marius Brülhart. Der Professor für Volkswirtschaftslehre an der HEC Lausanne/Universität Lausanne hat mithilfe moderner Online-Tools rund 17.000 anonymisierte Testamente auswerten lassen. Dem Artikel zufolge stammen die Daten von der Plattform „Dein Adieu“, einem Schweizer Anbieter, der Nachlassspenden für wohltätige Organisationen vermittelt und gleichzeitig Privatpersonen bei der Testamentserstellung unterstützt. Jährlich werden auf dieser Plattform rund 6000 Testamentsvorlagen erstellt – häufig auf Empfehlung karitativer Organisationen. Der jeweilige Nutzer von „Dein Adieu“ hat so die Möglichkeit, die erstellte Vorlage handschriftlich zu übernehmen, um seinem testamentarischen Willen nach dem Recht der Schweiz Gültigkeit zu verleihen.
Im Fokus der Studie stand die Frage, welche Folgen die Revision des Erbrechts in der Schweiz im Jahr 2023 auf die Nachlassplanung bewirkt hat. Mit der Gesetzesänderung waren Pflichtteilsrechte für Nachkommen reduziert worden; noch lebende Elternteile müssen seither in der Schweiz gar nicht mehr zwingend berücksichtigt werden.
Dem Ergebnis der Studie zufolge zählen unverheiratete Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zu den „großen Gewinnern“ der Gesetzesrevision und erhalten laut der Auswertung mehr Teilhabe am Nachlass als zuvor. Im „Tagesanzeiger“ wird dies wie folgt kommentiert: „Die Gesetzesänderung scheint damit ihr Ziel erreicht zu haben, moderne Lebensentwürfe besser abzubilden.“
Im Vergleich: Die konservativeren Regelungen in Deutschland
Während die Schweiz mit dieser Gesetzesänderung einen progressiven Weg geht, zeigt sich das deutsche Erbrecht zurückhaltender. Aufgrund der geltenden pflichtteilsrechtlichen Bestimmungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs müssen kinderlose Paare – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht - stets auch den Pflichtteil von noch lebenden Elternteilen in ihrer Nachlassplanung berücksichtigen.
Tradition trifft Moderne
Ansonsten geht es nach den im Tagesanzeiger publizierten Ergebnissen der Studie in der Schweiz doch auch wieder etwas konservativer zu. Verheiratete mit Kindern setzen – so ein weiteres Ergebnis – in der Planung ihres Nachlasses auf die engste Familie: Familienmitglieder, die nicht Ehepartner oder Kinder sind, werden „in der Regel nur marginal berücksichtigt“ – so ein Zitat.
Interessante Erkenntnis: Januar ist „Testament-Monat“
Die Studie hat eine überraschende interessante Erkenntnis mit sich gebracht: Im Monat Januar werden mit Abstand die meisten Testamentsvorlagen erstellt. Die Forscher spekulieren, ob dies einerseits damit zusammenhängt, dass die Schweizer Unterlagen für die Jahressteuererklärung traditionell im Januar zugesandt werden oder ob vielleicht doch die dunkle Jahreszeit zum Nachdenken über die Zukunft ausschlaggebend ist.
CL meint: Vorausschauend planen – zu jeder Jahreszeit
Anlass zu trüben Gedanken ist nicht gegeben – ob im Januar oder im weiteren Verlauf des Jahres. Da wir noch in der Zeit der guten Vorsätze zu Jahresbeginn sind, gilt: Planen Sie ihren Nachlass vorausschauend und aktiv!
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