Einzugsermächtigungen durch SEPA-Lastschriften ersetzen!

SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden (30 EU- / EWR-Staaten plus Schweiz). SEPA führt zur Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes im bargedlosen Zahlungsverkehr.

Die SEPA-Lastschrift ist eine Neuerung im europäischen Zahlungsverkehr. Erstmals sind Lastschrifteneinzüge in ganz Europa möglich. Um schnell eine Umsetzung zu garantieren wurde eine Annahmepflicht für SEPA-Lastschriften (sogenannte Reachability) für alle Anbieter von Zahlungsdiensten im Euro-Raum ab dem 01. November 2010 vorgeschrieben, Sie können also das neue Instrument bald europaweit einsetzen. Für Anbieter von Zahlungsdiensten in Nicht-Eurostaaten des Europäischen Wirtschaftsraums gilt diese Annahmepflicht ab November 2014. Geregelt ist dieses Verfahren in der Verordnung (AG) Nr. 924/2009 vom 16.09.2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft, die am 1. November 2009 in Kraft getreten ist. Das Verfahren wird die nationalen Lastschriftverfahren auf Dauer vollständig ersetzen.

Wie das heutige deutsche Lastschriftverfahren ist die SEPA-Lastschrift ein Einzugsverfahren, das auf einem vom Zahlungspflichtigen unterschriebenen und dem Zahlungsempfänger erteilten Mandat beruht. Das SEPA-Lastschriftmandat bestimmt sich nach dem „SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook“ des European Payments Council. Das Mandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift angewiesen.

Die SEPA-Lastschrift wird es in zwei Ausprägungen geben. Die Basislastschrift (Core), die für die Beziehung Firmen zu Privatkunden genutzt wird, ähnelt dem Einzugsermächtigungsverfahren. Daneben gibt es eine Firmenlastschrift (B2B), die für die Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen genutzt werden kann. Die Firmenlastschrift ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren zwischen Firmen.

Die SEPA-Basislastschrift zeichnet sich durch ein exaktes Fälligkeitsdatum, keine Betragsgrenze, eine eindeutige und kontounabhängige Identifikation des Lastschrifteinreichers aus. Erforderlich ist eine eindeutige Mandatsnummer je Lastschriftmandat (Mandatsreferenz). In Verbindung mit der Identifikationsnummer des Lastschrifteinreichers (sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer), die kostenfrei bei der Deutschen Bundesbank erhältlich ist, wird damit jedes Mandat eindeutig bestimmt. Die Erstattungsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate.

Bei der SEPA-Firmenlastschrift darf der Zahlungspflichtige kein Verbraucher sein und es gibt keinen Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung.

Ein ganz entscheidender rechtlicher Vorteil der Nutzung des neuen Verfahrens ist, dass ein Lastschriftwiderruf im Geschäftsverkehr gar nicht mehr möglich ist und auch im Zahlungsverkehr mit Privatpersonen im Falle einer Insolvenz aufgrund der Zahlungsanweisung des Schuldners an sein Kreditinstitut keine Widerrufsmöglichkeit für den (vorläufigen) Insolvenzverwalter besteht. Im Valutaverhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger tritt die Erfüllung mit dem Zahlungseingang ein. Etwaige Rückzahlungen richten sich nur noch nach dem Insolvenzanfechtungsrecht. Allein aus diesem Grund ist Gläubigern zu empfehlen, dieses neue Instrument zu nutzen und bestehende Einzugsermächtigung zu ergänzen oder ganz zu ersetzen.

Zu weiteren Einzelheiten und zur praktischen Verwendung beraten wir Sie gerne.

Christian Schlemmer

 

Rechtsanwalt

Karlsruhe

 

 

 

Ausführliche Erläuterungen der Deutschen Bundesbank und Mustertexte finden Sie hier:

  • SEPA - Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum

  • Beispiel-Formulare für das SEPA-Lastschriftmandat und das Kombimandat sowie Beispiel-Kundenschreiben zur Änderung der
    Einzugsermächtigung

  • Beispiel-Formulare für das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat