Nutzung mehrerer betrieblicher PKW für private Zwecke

Sollte ein betrieblicher PKW auch für private Zwecke genutzt werden, können als privater Nutzungsanteil bei Führung eines Fahrtenbuchs die tatsächlichen Kosten angesetzt werden; der private Nutzungsanteil kann aber auch monatlich pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises des PKW versteuert werden. Für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte wird dann ein zusätzlicher Betrag pauschal angesetzt.

Stehen einem Einzelunternehmer oder einem Personengesellschafter allerdings mehrere Fahrzeuge seines Betriebsvermögens zur privaten Nutzung zur Verfügung, setzt die Finanzverwaltung ab dem Jahr 2010 den pauschalen privaten Nutzungsanteil für jedes dieser Fahrzeuge mit 1 % an; auch dann wenn die Fahrzeuge nur durch den Unternehmer selbst und nicht auch durch Familienangehörige genutzt werden. Lediglich der Zuschlag bei Verwendung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte wird ausschließlich für ein Fahrzeug vorgenommen; Bemessungsgrundlage ist dafür der Listenpreis für das teuerste Fahrzeug.

Unberücksichtigt bleiben aber Fahrzeuge, die für eine private Nutzung nicht geeignet sind (z. B. Werkstattwagen). Kann ein betrieblicher PKW sowohl durch den Unternehmer als auch durch einen Arbeitnehmer privat genutzt werden, ist der pauschale Nutzungsanteil entsprechend der Anzahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen.

Die ggf. erhebliche Besteuerung allein wegen der Nutzungsmöglichkeit mehrerer betrieblicher PKW kann nur durch die Führung eines Fahrtenbuches sicher vermieden werden.

 

Dr. Michael Ohmer

 

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Karlsruhe